Leistungen

Für jedes Unternehmen, gleich seiner Größe und Gesellschaftsform,  ist die Einhaltung des Datenschutzes eine vom Gesetzgeber übertragene Aufgabe und Verpflichtung.

Die Lohn24-Datenschutz GmbH bietet Ihnen zuverlässige Beratung und Betreuung in allen Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit.

  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung des DS-GVO
  • Schulung von Führungspersonal und Mitarbeitern
  • Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA)
  • Datenschutzaudit

1. externer Datenschutzbeauftragter

Wenn es zur Kerntätigkeit Ihres Unternehmens gehört, Verarbeitungsvorgänge durchzuführen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen oder besondere Kategorien von Daten zu verarbeiten, müssen Sie gem. Art. 37 Abs. 1 DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

Das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt diese Regelung für nicht-öffentliche Stellen dahingehend, dass auch Unternehmen, die in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, nach gem. § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Datenschutzbeauftragter kann jedoch nur derjenige sein,  wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.

Es reicht also nicht aus, einfach irgend jemanden zu bestellen. Bei mangelnder fachlicher Eignung gilt die Bestellung als unwirksam. Sie werden so behandelt, als hätten Sie keine Bestellung vorgenommen

Ebenso sind bestimmt Personen von der Bekleidung des Amtes generell ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Geschäftsführer, Mitglieder der Geschäftsführung und Administratoren.

Bestellt ein Unternehmen einen Mitarbeiter zum (betrieblichen) Datenschutzbeauftragen, wird dieser mit sofortiger Wirkung unkündbar. Ausserdem müssen Sie ihm genügend (Arbeits-)Zeit einräumen, damit er seine Aufgabe wahrnehmen kann. Dazu kommen nicht unerhebliche Kosten für regelmäßige Schulungen.

Bestellen Sie uns zum externen Datenschutzbeauftragten, lösen sich diese problematischen Faktoren sofort auf und Sie können auf das Know-How von Experten zurückgreifen.

Als externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Ihr Unternehmen und beraten Sie in allen Fragen des Datenschutzes.