Inhouse-Schulungen zum Datenschutz

inhouse schulung im datenschutz

Sind Mitabeiterschulungen Pflicht?

Regelmäßige Schulungen zum Datenschutz sind nicht direkt im Gesetz festgeschrieben. Wenn der Datenschutz im Unternehmen aber auch umgesetzt werden soll, geschieht dies in erster Linie durch die Mitarbeiter. Nur wenn alle sich mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben auseinandergesetzt haben, können sie diese auch in ihrem Arbeitsalltag anwenden. Obwohl nicht direkt in der DSGVO erwähnt, gibt es jedoch Hinweise auf eine Schulungspflicht. Laut Artikel 39 DSGVO, der die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten beschreibt, ist der Datenschutzbeauftragte verantwortlich für:

„(die) Überwachung der (…) Strategien (…) für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (…).“

Art. 39 Abs. 1 lit b) DSGVO

Danach soll der Datenschutzbeauftragte bei der Geschäftsführung darauf hinwirken, dass die Mitarbeiter im Datenschutz geschult werden.

Darüberhinaus ist der Verantwortliche (also die Geschäftsführung) dafür verantwortlich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

„Der Verantwortliche (unternimmt) Schritte, um sicherzustellen, dass (ihm) unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten (…)“

Art. 32 Abs. 4 DSGVO

Hinzu kommt noch die Rechenschaftspflicht. Sie fordert von jedem Verantwortlichen, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben auch nachweisen zu können. In diesem Rahmen fungiert die dokumentierte Durchführung von Mitarbeiterschulungen als ein solcher Nachweis.

Nicht nur wenn Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, sind Datenschutzschulungen also Pflicht. Geschulte Mitarbeiter sind in jedem Fall nötig. So minimiert man das Risiko von Datenschutzverstößen entscheidend.

Unser Angebot: Inhouse-Schulungen im Datenschutz

Wie und wie oft diese Schulungen zum Datenschutz durchgeführt werden müssen ist nicht klar geregelt. Dies hängt auch von der Häufigkeit von personellen Veränderungen ab. Jeder Mitarbeiter sollte geschult und auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter über Neuerungen im Datenschutzrecht unterrichtet werden, die ihre Arbeitsprozesse betreffen.

Mit unseren Inhouse-Schulungen im Datenschutz helfen wir Ihnen, Ihre Mitarbeiter für den Datenschutz zu sensibilieren. Einer unserer Datenschutzexperten kommt zu einem festen Termin zu Ihnen ins Unternehmen. Bei einer Schulung empfehlen wir eine Teilnehmerzahl von 30-50 Personen. In der Re

Es wird die aktive Mitarbeit der Teilnehmer gefordert und es ist genügend Zeit für individuelle Fragen eingeplant. Nach der Schulung können die Mitarbeiter auf das Datengeheinis verpflichtet werden.

Schulungsinhalte

Warum Inhouse-Schulungen im Datenschutz?

Alles beginnt mit dem „Warum?“. Wir klären, warum eine Mitarbeiterschulung nötig ist. Dabei gehen wir selbstverständlich weiter, als bloß auf die gesetzliche Vorschrift zu verweisen.

Was ist Datenschutz?

Um zu wissen, worüber wir sprechen, versuchen wir, das Thema Datenschutz auf eine simple Formel herunterzubrechen. Denn wir wollen die Teilnehmer nicht mit juristischen Definitionen überladen. Mit Hilfe von praxisnahen Beispielen werden sie am Ende ein Gefühl dafür entwickeln, welche Bereiche des eigenen Arbeitsalltags Berührungspunkte mit dem Datenschutz haben.

Wann befinden wir uns überhaupt im Anwendungsbereich datenschutzrechtlicher Regeln?

Wir klären verständlich, wann wir uns überhaupt im Anwendungsbereich datenschutzrechtlicher Regelungen aus der DSGVO und dem BDSG befinden. Dabei räumen wir gleich zu Anfang mit ein paar hartnäckigen Mythen auf.

Welche Akteure gibt es im Datenschutz?

Um stets datenschutzkonform zu handel, muss der Mitarbeiter wissen, in welcher Rolle er sich gerade befindet. Ist er Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Dritter oder Betroffener? Jede Rolle hat ihre eigenen Pflichten und Rechten.

Wie datenschutzkonform handeln?

Welche Pflichten sind konkret im Arbeitsalltag zu beachten? Diese werden wir erklären und dabei eine Handlungsempfehlung erarbeiten. Die Mitarbeiter sollen dadurch sicherher im Umgang mit personenbezogenen Daten werden.

Was sind die wesentlichen Grundsätze des Datenschutzes?

Wir geben den Teilnehmern darüber hinaus eine Liste von Grundsätzen mit an die Hand, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Sie soll auch als spätere Orientierung bei der Gestaltung von neuen Arbeitsprozessen dienen.

Schulungsform

Wir versuchen, unsere Inhouse-Schulungen im Datenschutz so verständlich wie möglich zu gestalten. Dabei haben wir erkannt, dass jeder Mensch einen anderen Zugang zu juristischen Themen hat. Unser Ziel ist es NICHT, aus Ihnen und Ihren Mitarbeitern Datenschutzexperten zu machen. Wir wollen Sie in erster Linie dafür sensibilisieren, was für den Datenschutz von Relevanz ist. Sie sollen ein Bauchgefühl entwickeln, das sie alarmiert, wenn die Gefahr eines Datenschutzverstoßes besteht. Ihre Handlungen sollen außerdem nicht von Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern geleitet sein. Vielmehr sollen Sie aus einem grundlegenden Verständnis heraus handeln, was der Schutz personenbezogener Daten bedeutet.

Bei der Vermittlung des Wissens setzen wir auf eine kurzweilige Unterrichtsform. Es ist kein frontaler Vortrag. Die Schulungsteilnehmer sind zu aktiver Mitarbeit angeregt.

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