Online-Schulungen zum Datenschutz

Online-Schulungen zum Datenschutz

Pflicht nach DSGVO

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet alle Verantwortlichen (z.B. Geschäftsführer) dazu, ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen. Außerdem trifft den Verantwortlichen die Pflicht, dies auch nachweisen zu können.

Inhouse-Schulungen – immer das Mittel der Wahl?

Bei der klassischen Vorgehensweise bestellt sich das Unternehmen zu einem oder mehreren festen Terminen einen unserer Datenschutzexperten ins Haus, der diese Schulungen durchführt. In der Regel werden solche Inhouse-Schulungen dann mit 30-50 Teilnehmern durchgeführt.

Diese Methode ist jedoch für viele Unternehmen nicht optimal geeignet. Selten sind alle Mitarbeiter tatsächlich vor Ort anwesend. Zudem gibt es Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit oder Urlaub nicht da sind.

In vielen Unternehmen ist es außerdem organisatorisch nicht ohne weiteres möglich, dass sich eine größere Anzahl von Mitarbeitern zu einem festen Termin versammeln kann.

Hat man nur wenige Angestellte, stehen die Kosten für eine Schulung vor Ort nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zum erzielten Ergebnis. Kurzum – Inhouse-Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz sind also nicht immer das effizienteste Mittel der Wahl.

Online-Schulungen als Lösung

Allen Kunden der LOHN24-Gruppe bieten wir mit speziellen Online-Schulungen zum Datenschutz eine geeignete Alternative.

Hier bekommt jeder Teilnehmer einen persönlichen Zugang und kann frei von Termindruck seine Datenschutz-Weiterbildung unabhängig von Zeit und Ort durchführen. Außerdem ist es ihm möglich, die Schulung zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen. Die Datenschutzschulung kann also theoretisch auch zu Hause oder auf Reisen absolviert werden.

Reporting und Nachweispflicht

Sie als Verantwortlicher erhalten dabei Zugriff auf ein Reporting, in dem sie sehen können, welcher Mitarbeiter den Online-Kurs bereits absolviert hat. Damit ist jeder Unternehmer und jedes Unternehmen in der Lage, seiner gesetzlichen Nachweispflicht nachzukommen.

Der Teilnehmer selbst erhält bei erfolgreichem Abschluss des Kurses ein Teilnahmezertifikat.

Interaktive Gestaltung

Die Online-Schulungen zum Datenschutz sind interaktiv gestaltet und verlangen die aktive Mitarbeit des zu Schulenden. Am Ende jedes Kapitels gibt es einen Test, der bestanden werden muss. So ist sichergestellt, dass die Inhalte auch wahrgenommen werden und der Teilnehmer sich damit auseinandergesetzt hat. Ein passives „Durchscrollen oder -skippen“ ist damit ausgeschlossen.

Fazit

Für Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern oder einer Arbeitsorganisation, die größere Meetings nur schwer zulässt, sind Online-Schulungen im Datenschutz eine ideale Lösung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf für weitere Informationen und ein unverbindliches Angebot.



Es gelten unsere AGB zu den Onlineschulungen.